AGB

1. Allgemein

Wir schließen Verträge ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen oder widersprechende Geschäfts-/Einkaufsbedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen und firmenmäßig unterfertigten Anerkennung.

2. Angebote

Sämtliche Angebote/Vertragsunterlagen sind freibleibend und unverbindlich und sind samt allen zugehörigen Beilagen und Mustern, Maßbildern und Beschreibungen Eigentum des Verkäufers und dürfen weder vervielfältigt, noch Dritten ohne die Zustimmung des Verkäufers zugänglich gemacht werden. Wir behalten uns demnach an den genannten Unterlagen sämtliche Eigentums- und Urheberrechtliche Verwertungsrecht uneingeschränkt vor. Die Unterlagen können durch uns jederzeit zurückgefordert werden und sind ohne Aufforderung sofort zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wurde. Die den Angeboten beiliegenden Zeichnungen, Maßskizzen und dergleichen sind unverbindlich.

Bei Lagerware bleibt zwischenzeitlicher Abverkauf der angebotenen Liefergegenstände vorbehalten.

Die angebotenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Wenn eine Umsatzsteuer gesetzlich vorgeschrieben ist, wird diese getrennt in Rechnung gestellt.

3. Auftragsannahme und Umfang der Lieferungspflicht

Für den Vertrag, den Umfang und die Ausführung der Lieferung und Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgeblich. Insbesondere bedürfen Nebenabreden sowie Zusagen von Vertretern der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Material und Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich berechnet.

Für die Durchführung des Auftrages gelten ausschließlich die vorliegenden Lieferbedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers oder Abänderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind für den Verkäufer nur soweit verbindlich, als dies von ihm schriftlich anerkannt wurde.

Lieferung und Montage:

Nicht vorhergesehene Kosten bei Montage und Lieferungen, die nicht von uns verursacht wurden (z.B. Zwischenlagerung, mehrmalige Anfahrt, Verschiebung von Montagen und deren Unterbrechung und zusätzliche Transportkosten) sind von Ihnen zu begleichen. Alle Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung enthaltenen hinausgehen, verrechnen wir gesondert. Bei Annahmeverzug der Lieferung oder Leistung (z.B. wegen mehrfacher Anfahrt, Stehzeiten, Lagerkosten) tragen Sie die entstandenen Mehrkosten.

4. Preise

Die Preise gelten ab Werk oder Lager des Verkäufers, ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung, allfällige Steuern, Beurkundungen, Zollgebühren, Montage, Installation und Inbetriebnahme sowie sonstiger Nebenkosten. Änderungen bei Sonderaufträgen in Bezug auf Stückzahl und konstruktive Ausführung sind nach Erstellung der Fertigungsunterlagen nur gegen vollen Ersatz der durch die Änderung verursachten Kosten möglich. Falls während der Ausführung eines Auftrages Ereignisse eintreten, welche die Erfüllung des Auftrages zu den vereinbarten Bedingungen unmöglich machen oder eine dem Verkäufer nicht zumutbare Erhöhung der Gestehungskosten nach sich ziehen, steht es dem Verkäufer frei, von den Lieferungen zurückzutreten, falls der Käufer den neuen Preisen oder der Änderung der Bedingungen nicht zustimmt.

Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Verkäufer eine entsprechende Preisänderung vor.

Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

Bei Reparaturaufträgen werden die vom Verkäufer als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zutage treten, wobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Käufer bedarf.

Der Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen wird dem Käufer in Rechnung gestellt.

5. Lieferung

Die Lieferfristen sind maßgebend für den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk. Sie gelten nur ungefähr.

Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 1 Jahr nach Bestellung als abgerufen.

Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen auch bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.

Die Lieferung erfolgt frei Haus ab einem Nettobestellwert von € 700,00

6. Gefahrenübergang und Erfüllungsort

Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. franko, cif, u.a.)

Im Falle von Verschwinden oder Beschädigungen während des Transportes obliegt die Reklamation gegenüber dem Beförderer dem Käufer, dem empfohlen wird, die sofortige amtliche Tat-Bestandsaufnahme mit Stückzahl und Nettogewicht zu veranlassen.

7. Zahlung

Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: 3 % Skontogewährung bei Zahlungserhalt innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Andere Zahlungsbedingungen oder Abmachungen werden nur über besondere schriftliche Vereinbarung gewährt. Schecks werden stets unter üblichem Vorbehalt gutgeschrieben. Wechsel können nur über besondere Vereinbarungen zahlungshalber übernommen werden. Jede andere Vereinbarung, insbesondere die Vereinbarung über die Übernahme von Wechseln an Zahlungsstatt, gilt ausdrücklich als nicht getroffen.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen mit 9% des Bruttobetrages berechnet. Bei Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen oder im Falle der Einleitung eines Insolvenzverfahrens sind sämtliche eventuell eingeräumten Rabatte verwirkt und die Brutto-Fakturen-Beträge zu bezahlen. Die Verzugszinsenberechnung erfolgt in diesem Falle von den Bruttobeträgen ab Fälligkeitsdatum der Faktura.

Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Verkäufer über sie verfügen kann.

Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften in Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte…

…die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistungen aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen.

…sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen wie vorerst angeführt verrechnen, sofern der Verkäufer nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist. In jedem Fall ist der Verkäufer berechtigt vorprozessuale Kosten, Mahnspesen und Rechts-Anwaltskosten in Rechnung zu stellen.

…im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Käufer die Betreibungskosten der Inkassobüros gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute, BGBL. Nr. 141/1996 zu vergüten.

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich eventuellen Zinsen und Kosten vor. Der Käufer tritt hiermit an den Verkäufer zur Sicherung von dessen Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware - auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde - ab und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekanntzugeben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen.

8. Rechte des Verkäufers auf Rücktritt

Voraussetzungen für die Lieferfristen sind die unbedingte Kreditwürdigkeit des Käufers. Wenn der Verkäufer nach Vertragsabschluss Auskünfte erhält, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Auftrag ergebenden Höhe nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen, oder wenn sich Tatsachen ergeben, welche einen Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so insbesondere eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Zahlungseinstellung, Geschäftsauflösung usw. oder wenn der Käufer Vorräte, Außenstände oder gekaufte Waren verpfändet oder als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt oder fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt, so ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder sofern andere Zahlung als Barzahlung vereinbart wurde, Barzahlung zu verlangen.

9. Reklamationen und Gewährleistungen

Reklamationen müssen ausschließlich schriftlich innerhalb 8 Tagen nach Lieferung der Ware erfolgen. Die Gewährleistung bezieht und beschränkt sich auf Folgendes: Der Verkäufer gewährleistet ausschließlich, dass die von ihm gelieferte Ware (Geräte und Zubehörteile) frei von Fabrikations- und/oder Materialfehlern sind. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in Produktinformationen ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist für die Ware beträgt maximal 24 Monate nach Auslieferung. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung ab Werk. Bei erbrachtem Nachweis eines Fabrikations- und/oder Materialfehlers durch den Käufer wird der Verkäufer einen kostenlosen Ersatz leisten bzw. diesen Mangel beheben. Montagemängel geben Sie unverzüglich bekannt. Gegenüber Verbrauchern haften wir auch für einen anlässlich der Montage durch von uns zu vertretendes unsachgemäßes Verhalten an der Sache verursachten Mangel. Hingegen sind Unternehmer bei Montagemängel nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Schadenersatzansprüchen berechtigt, wobei die Beweislast dafür, das grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz uns zuzurechen ist, beim Unternehmer liegt.

Rechnungen für durch dritte Personen vorweggenommene Instandstellungen werden nicht anerkannt. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z.B. für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit, Hebevorrichtungen, Gerüste) gehen zu Lasten des Käufers.

Rechnungen für durch den Käufer oder dritte Personen vorweggenommene Instandstellungen werden nur dann anerkannt, wenn diese Kosten dem Verkäufer vorher schriftlich mitgeteilt und eine Kostenübernahme des Verkäufers schriftlich bestätigt wurde.

10. Haftung

Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmender gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Energieersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen.

Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

11. Rücknahme von Ware

Retourlieferungen werden nur nach Vereinbarung mit dem zuständigen Verkaufsbüro, das einen entsprechenden Retourwarenschein ausgibt, bearbeitet. Warenbezeichnung sowie die Angabe der Bezugsrechnung bzw. Lieferschein, muss auf dem Retourwarenschein vermerkt sein. Die vereinbarte Retourlieferung mit young.b GesmbH Retourwarenschein ist frachtkostenfrei an unser Lager durchzuführen. Vorausgesetzt, dass die Retourware im Hause des Verkäufers gelistet und original verpackt ist und der Bezugszeitraum nicht länger als 90 Tage zurückliegt, erfolgt eine Gutschrift unter Abzug der Bearbeitungskosten.

12. Musterlieferungen

Auf Wunsch können Produkte des Lieferprogramms des Verkäufers als Muster 4 Wochen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Bei Auslieferung der Muster erfolgt eine Fakturierung zu den vereinbarten Standardkonditionen. Nach Retourgabe der Ware innerhalb von 4 Wochen wird eine Gutschrift für die Rechnung erstellt. Wird das Muster behalten, gelten nach Ablauf der 4 Wochen die standardmäßig vereinbarten Zahlungskonditionen. Musterlieferungen können nur zurückgenommen werden, wenn sie der Originallieferung entsprechen und keine Spuren einer mechanischen Montage an der Leuchte aufscheinen. Die Retournierung muss im Originalkarton erfolgen. Leuchtmittel jeder Art können wir nicht als Muster anbieten, da diese nicht mehr zurückgenommen werden können.

Bemustern von Sonderprodukten

Das Bemusterungsprodukt muss einer Leistungsverzeichnis- bzw. Angebotsposition entsprechen und wird zu Leistungsverzeichnis- bzw. Angebotsbedingungen gegen Auftragserteilung geliefert und berechnet.

13. Online-Bestellungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehung der young.b GesmbH im Rahmen des Online-Shops.

Vertragsabschluss

Die Bestellung des Käufers ist das Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages. Er kommt zustande durch die Lieferung durch die young.b GesmbH beim Käufer. Die young.b GesmbH liefert auch ins Ausland weltweit.

Lieferung

Die young.b Ges.m.b.H liefert an die in der Bestellung angegebene Anschrift.

Eigentumsvorbehalt

Bis zum vollständigen Ausgleich des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum der young.b GesmbH.

Gewährleistung

Hat die Ware einen Mangel, ist die young.b GesmbH zunächst berechtigt, auf ihre Kosten Ersatz zu liefern. Ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, kann der Käufer nach einer Wahl innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

Widerrufsrecht

Der Käufer ist berechtigt, seine Bestellung innerhalb von 2 Wochen gegenüber der young.b GesmbH. zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Eingang der Ware einschließlich beim Käufer. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Waren erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bei Rücksendungen hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der zu tragen, wenn er rechtzeitig widerrufen hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.

Rechtswahl

Für alle zwischen den Parteien sich aus der Lieferung ergebenen Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich.

Datenschutz

Die young.b GesmbH. weist den Käufer darauf hin, dass seine von ihm abgegebenen persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung abgespeichert werden.

SalvatorescheKlausel

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder Teile davon nicht rechtswirksam sein, so behalten alle anderen Bedingungen ihre Gültigkeit.

14. Erfüllungsort, Verbindlichkeit der Verträge

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Innsbruck. Über das Vertragsverhältnis entscheidet ausschließlich österreichisches Recht. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile entbindet den Käufer im Übrigen nicht vom Vertrag. Die Rechte des Käufers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.